13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung
Gemeinde Kalletal
Der Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
13. Satzung
zur Änderung
der Gebührensatzung
über die Abfallbeseitigung
in der Gemeinde Kalletal
vom 10.11.2014
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. §§ 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 712) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kalletal in seiner Sitzung am 06.11.2014 folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Kalletal vom 07.12.1999 in der Fassung der 12. Änderungssatzung vom 16.12.2013 wird wie folgt geändert:
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Die Gebühren betragen:
a) für System-Abfallbehälter
Restmüll (grau) 60 l 67,05 €/Jahr
80 l 89,40 €/Jahr
120 l 134,11 €/Jahr
240 l 268,21 €/Jahr
Biomüll (grün) 60 l 39,43 €/Jahr
80 l 52,57 €/Jahr
120 l 78,86 €/Jahr
240 l 157,72 €/Jahr
Saisonbiotonne (grün) 80 l 30,33 €/Jahr
120 l 45,50 €/Jahr
240 l 90,99 €/Jahr
b) für Müllgroßbehälter (1.100 l)
- bei wöchentlicher Leerung 2.949,25 €/Jahr
- bei 14-tägiger Leerung 1.474,62 €/Jahr
- bei 4-wöchentlicher Leerung 737,31 €/Jahr
c) für die Anmietung eines Müllgroßbehälters (1.100 l) 71,30 €/Jahr
d) für einen Beistellsack 5,00 €/Sack
e) für einen Windelsack 4,50 €/Sack
§ 2 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Für die Auslieferung bzw. den Tausch eines Abfallbehälters auf einem angeschlossenen Grundstück, die bzw. der auf Antrag des Gebührenpflichtigen erfolgt, wird eine Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben. Die Gebühr für die gleichzeitige Auslieferung eines weiteren Gefäßes auf demselben Grundstück beträgt 10,00 EUR. Diese Regelung gilt nicht bei erstmaliger Auslieferung von Abfallbehältern sowie bei mängelbedingtem Austausch oder bei einer systembedingten bzw. satzungsmäßig begründeten Umstellung.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung
Die 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Kalletal vom 10.11.2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Gemäß § 7 Abs. 6 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) vom 14.07.1994 (GV. NW. 1994 S. 666) in der zurzeit geltenden Fassung wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 7 Abs. 6 Satz 1 GO eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
- a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
- b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
- c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
- d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung der 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung über die Abfallbeseitigung in der Gemeinde Kalletal vom 10.11.2014 ist auf der Internetseite der Gemeinde Kalletal "http://www.kalletal.de//Bekanntmachungen" einsehbar.
Kalletal, den 10.11.2014
In Vertretung
Frank Limpke