14. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kalletal vom 12. Dezember 2014

Veröffentlicht am: 15.12.2014
 

Gemeinde Kalletal

Der Bürgermeister

 

 

 

14. Änderung

der Hauptsatzung der Gemeinde Kalletal

vom 12. Dezember 2014

Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.) - in der zurzeit geltenden Fassung - hat der Rat der Gemeinde Kalletal in seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kalletal beschlossen:    

 

§ 1

§ 15 (Öffentliche Bekanntmachung) der Hauptsatzung der Gemeinde Kalletal erhält folgende Fassung:            

 

  • (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde Kalletal, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden im „Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden" vollzogen. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages des Kreisblattes vollzogen.

    Zusätzlich erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde Kalletal (http://www.kalletal.de/).

  • (2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Ratssitzungen werden durch Aushang (Anschlag)

 

  • o an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Neubaus des Rathauses „Rintelner Straße 3", 32689 Kalletal,

    sowie

  • o im Bekanntmachungskasten am Altbau des Rathauses „Rintelner Straße 3", 32689 Kalletal,

 

öffentlich bekannt gemacht. Darüber hinaus erfolgt eine zusätzliche Bekanntmachung auf der Internetseite der Gemeinde Kalletal (http://www.kalletal.de/). 

Bei der Bestimmung der Dauer des Aushangs sind die in der Geschäftsordnung festgelegten Ladungsfristen zu beachten. Auf den jeweiligen Bekanntmachungen sind der Zeitpunkt des Aushanges und der Zeitpunkt der Abnahme zu bescheinigen. Die Abnahme darf frühestens am Tage nach der Ratssitzung erfolgen. Für die Rechtswirksamkeit der Beschlüsse ist die Veröffentlichung im Internet nicht erforderlich.       

 

  • (3) Ist eine öffentliche Bekanntmachung in der durch Absatz 1 festgelegten Form infolge höherer Gewalt oder sonstiger unabwendbarer Ereignisse nicht möglich, so erfolgt die Bekanntmachung ersatzweise durch Aushang (Anschlag)

 

  • o an der Bekanntmachungstafel im Eingangsbereich des Neubaus des Rathauses „Rintelner Straße 3", 32689 Kalletal,

    sowie

  • o im Bekanntmachungskasten am Altbau des Rathauses „Rintelner Straße 3", 32689 Kalletal.

 

Ist der Hinderungsgrund entfallen, wird die öffentliche Bekanntmachung nach Absatz 1 unverzüglich nachgeholt.               

 

 

§ 2

Vorstehende 14. Änderungssatzung der Hauptsatzung der Gemeinde Kalletal tritt nach Ihrer Veröffentlichung im „Kreisblatt - Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden" in Kraft.               

 

Bekanntmachungsanordnung

Die 14. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kalletal vom 12. Dezember 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.          

 

Hinweis nach § 7 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW:

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein - Westfalen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn        

 

  • a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

  • b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,

  • c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

  • d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde Kalletal vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

 

Die vorstehende öffentliche Bekanntmachung der 14. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Kalletal vom 12. Dezember 2014 ist auf der Internetseite der Gemeinde Kalletal www.kalletal.de/Bekanntmachungen einsehbar.

 

 

 

Kalletal, den 12. Dezember 2014

 

 

In Vertretung:

 

 

(Fischer)