Neuausweisung des Heilquellenschutzgebietes „Bad Salzuflen“

Veröffentlicht am: 25.08.2022

Gemeinde Kalletal
Der Bürgermeister


Öffentliche Bekanntmachung


Neuausweisung des Heilquellenschutzgebietes „Bad Salzuflen“

Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der staatlich anerkannten Heilquellen der Staatsbad Salzuflen GmbH (Begünstigte im Sinne des §53 Abs. 4 WHG) ist gemäß §53 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und §36 Landeswassergesetz (LWG) die Neuausweisung des Heilquellenschutzgebietes „Bad Salzuflen“ beabsichtigt. Für ein größeres Gebiet war bereits mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 16. Juli 1974 ein gemeinsames Heilquellenschutzgebiet mit den Heilquellen der Stadt Bad Oeynhausen festgesetzt worden. Diese Verordnung ist im Jahr 2014 ausgelaufen.

Das neue von den Quellen der Stadt Bad Oeynhausen losgelöste Heilquellenschutzgebiet erstreckt sich auf folgende Gemarkungen:

Kreis Lippe
Bad Salzuflen (052008)
Wüsten (052226)
Ehrsen-Breden (052055)
Retzen (052168)
Grastrup-Hölsen (052067)
Holzhausen (052097)
Wülfer-Bexten (052225)
Schötmar (052009)
Werl-Aspe (052218)
Biemsen-Ahmsen (052032)
Welstorf (052216)
Matorf-Kirchheide (052140)
Brüntorf (052045)
Lüerdissen (052136)
Entrup (052057)
Lemgo (052006)
Leese (052122)
Lieme (052127)
Talle (052199)
Osterhagen (052161)
Bavenhausen (052020)
Hardissen (052074)
Hagen (052072)
Lage (052005)
Waddenhausen (052210)
Kreis Herford
Herford (052620)
Schwarzenmoor (052644)
Exter (052616)
Valdorf (052657)


Es gliedert sich in die quantitativen Schutzzonen A und B, die qualitative weitere Zone III und den Fassungsbereich Schutzzone I.

Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung mit den dazugehörigen Erläuterungen und Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke und die genauen Grenzen der einzelnen Schutzzonen zu erkennen sind, kann in der Zeit

vom 29. August 2022 bis einschließlich 28. September 2022

bei der Stadt Bad Salzuflen, Verwaltungsgebäude Benzstraße, Benzstraße 10, Fachdienst Tiefbau, 32108 Bad Salzuflen während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch 08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 17.30 Uhr
Freitag 08.00 - 12.00 Uhr

bei der Stadt Lage, Lagenser Forum, Am Drawen Hof 1, 1. OG im Flur vor Zimmer-Nr.: 1.109, 32791 Lage während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Montag 14.00 - 16.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr

bei der Stadt Lemgo, Gebäude Heustraße, Heustraße 36-38, Zimmer-Nr.: 503, 32657 Lemgo zu folgenden Zeiten
Montag bis Dienstag 08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr
14.00 - 17.00 Uhr
zusätzliche Termine nach telefonischer Absprache,

bei der Gemeinde Kalletal, Neubau des Rathauses, Rintelner Straße 3, Information, 32689 Kalletal während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

bei der Stadt Herford, Technisches Rathaus, Auf der Freiheit 21, Zimmer-Nr.: 211 während folgender Zeiten eingesehen werden
Montag bis Freitag 09.00 - 14.00 Uhr, Ansprechpartner: Frau Manthey
Montag bis Freitag 14.00 - 16.00 Uhr, Ansprechpartner Herr Nolte

und bei der Stadt Vlotho, Lange Straße 60, 4. Etage, Zimmer-Nr.: 48, 32602 Vlotho währen der allgemeinen Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhr

eingesehen werden. Die in den einzelnen Kommunen vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung gegen die weitere Ausbreitung des Corona-Virus (COVID-19) sind bei der Einsichtnahme zu beachten. Gegebenenfalls sind vorherige Terminabsprachen notwendig.

Ergänzend und außerhalb einer Rechtspflicht werden die Unterlagen auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold eingestellt (www.brdt.nrw.de, Rubrik: Service > Bekanntmachung/Amtsblätter > Abwasser / Gewässer / Hochwasser). Im Zweifelsfall maßgeblich ist der Inhalt, der bei den Städten Bad Salzuflen, Herford, Lage, Lemgo, Vlotho und der Gemeinde Kalletal in Papierform ausgelegten Unterlagen. In Bezug auf die Ausdehnung und die Abgrenzung des Heilquellenschutzgebietes ist der Entwurf der Verordnung maßgeblich.

Jede/ Jeder, deren/ dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zum Ablauf des 12. Oktober 2022 schriftlich oder zur Niederschrift bei der

Stadt Bad Salzuflen, Rudolph-Brandes-Allee 19, 32105 Bad Salzuflen,

Stadt Lage, Lagenser Forum, Am Drawen Hof 1, 32791 Lage,

Stadt Lemgo, Marktplatz 1, 32657 Lemgo,

Gemeinde Kalletal, Rintelner Straße 3, 32689 Kalletal,

Stadt Herford, Rathausplatz 1, 32052 Herford,

Stadt Vlotho, Lange Straße 60, 32602 Vlotho

oder der

Bezirksregierung Detmold, Leopoldstraße 15, 32756 Detmold

Einwendung erheben. Gegenüber der Bezirksregierung Detmold kann die Einwendung auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@bezreg-detmold.nrw.de. Darüber hinaus kann die Einwendung gegenüber der Bezirksregierung Detmold auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brdt-nrw.de-mail.de.

Die Erhebung einer fristgerechten Einwendung setzt voraus, dass aus der Einwendung zumindest der geltend gemachte Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung hervorgehen. Zudem muss die Einwendung den Namen und die vollständige Anschrift der Einwenderin/des Einwenders enthalten und unterschrieben sein. Bei der Beeinträchtigung von Grundeigentum sollten die katasteramtlichen Bezeichnungen der betroffenen Grundstücke (Gemarkung, Flur, Flurstücks-Nummer) angegeben werden.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind gemäß § 73 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) ausgeschlossen.

Einwendungen gegen geplante Vorhaben werden grundsätzlich in nicht anonymisierter Form dem Vorhabenträger zugeleitet, weil dieser ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen hat. Denn die Einwendungen dienen dazu, Umfang und Grad der Betroffenheit beurteilen zu können. Der Vorhabenträger muss sich mit den Einwendungen unter Beachtung der Angaben zu Personen und persönlichen Situationen (z. B. Wohnort) der Einwender auseinandersetzen und diese im weiteren Verlauf des Verfahrens hinreichend berücksichtigen.

Weitere datenschutzrechtliche Hinweise zur Weitergabe der Einwendungen finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung unter folgender Adresse:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/datenschutzhinweise

Der Entwurf der Verordnung und das zugrunde liegende Gutachten können mit den Beteiligten erörtert werden (§ 113 LWG). Findet ein Erörterungstermin statt, ergeht zu dem Termin eine gesonderte Ladung. Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind. Bei Ausbleiben eines/einer Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn/sie verhandelt werden.

Minden, den 27. Juli 2022

Az.: 54.01.09.66-015_3918-22

Bezirksregierung Detmold

Im Auftrag

gez. Eisberg