Denkmal
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht, weil sie bedeutend für die Erdgeschichte, die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind. Denkmäler sind wichtige Quellen unserer Geschichte. Die originale Denkmalsubstanz erzählt uns etwas über die Vergangenheit. Wird diese Substanz zerstört, ist sie für immer verloren. Wegen dieser Bedeutung stellt das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz diese Denkmäler unter Schutz.
Der Denkmalwert wird von Fachleuten des Denkmalfachamtes (LWL Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, 48133 Münster) und von der unteren Denkmalbehörde der Gemeinde Kalletal nach vorheriger Besichtigung beurteilt. Wird der Denkmalwert festgestellt, ist die untere Denkmalbehörde (Gemeinde) gesetzlich verpflichtet, das Objekt in die Denkmalliste einzutragen. Über die Eintragung in die Denkmalliste erhalten die Eigentümer einen Bescheid, so dass sie über die Unterschutzstellung informiert sind.
Für die Veränderung, die Beseitigung, die Verlagerung an einen anderen Ort oder die Änderung der bisherigen Nutzung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern benötigt man eine denkmalrechtliche Erlaubnis. Dieses gilt auch für Eingriffe in der engeren Umgebung von Baudenkmälern oder ortsfesten Bodendenkmälern, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmals beeinträchtigt wird („Umgebungsschutz“).
Formulare
Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste
Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis
Veräußerungs-/Erwerbsanzeige nach § 6 DSchG NRW
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz
Hinweise (Besonderheiten)
- Steuerbescheinigung
Ein Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz für die Erlangung von Steuervergünstigungen kann aufgrund rechtlicher Vorgaben zurzeit nur schriftlich (in Papierform mit Unterschrift) gestellt werden. Hierzu ist das oben aufgeführte Formular zu benutzen. Eine Rechnungsaufstellung und die Originalrechnungen sind mit Zahlungsnachweisen dem Antrag beizufügen.
- Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis
Sie können Ihren Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis auch digital stellen. Hierzu hat sich die Gemeinde Kalletal dem BAUPORTAL.NRW angeschlossen. Wenn Sie die Erlaubnis digital beantragen möchten, benötigen Sie die BundID oder ein ELSTER Unternehmenskonto. Weitere Informationen zum denkmalrechtlichen Erlaubnisantrag und zur digitalen Antragstellung finden Sie unter folgendem Link: Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis | Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Dronova, Alla | 05264/644-417 | 05264/644-100 | ||
Gerjets, Martin | 05264 644-412 | 05264 644-100 |