Ehefähigkeitszeugnis
Sie benötigen eine Bescheinigung, dass einer Eheschließung im Ausland keine Ehehindernisse nach deutschen Recht im Wege stehen?
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung, die bestätigt, dass einer Eheschließung im Ausland zwischen zwei Personen, von denen wenigstens eine auch die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Also insbesondere kein Mangel der Ehefähigkeit bzw. kein Eheverbot vorliegt.
Formular
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Volkmann, Ute | 05264 644-301 | 05264 644-100 | ||
Teke-Sarikaya, Aylin | 05264 644-304 |