Führerscheinangelegenheiten
Sofern Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz in der Gemeinde Kalletal gemeldet sind, können Sie im Bürgerservice den Umtausch Ihres Führerscheins beantragen, dieser wird Ihnen dann vom Kreis Lippe nach Fertigstellung zugesandt.
Die Bearbeitungszeit kann bis zu zehn Wochen dauern. Während dieser Zeit erhalten Sie eine Ersatzbescheinigung, diese Bescheinigung ist jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gültig und wird im Ausland nicht anerkannt.
Für die Ausstellung einer Fahrerlaubnis (Erstausstellung oder erneute Ausstellung) ist der Kreis Lippe zuständig. Wir nehmen die Anträge aber entgegen und leiten diese an die entsprechenden Stellen weiter.
Außerdem können Sie die Verlängerung der alten Klasse 2/Klasse C bei uns beantragen.
Wichtig:
Bei Verlust des Führerscheins kann ein Ersatz nur bei der Führerscheinstelle des Kreises Lippe beantragt werden.
Nähere Informationen, auch zu weiteren Dienstleistungen im Bereich Führerschein und Fahrgastbeförderung, erhalten Sie auf den Seiten des Kreises Lippe.
- bisheriger Führerschein
- Personalausweis / Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- ggfls. Ärztliches und augenärztliches Gutachten (beschränkte Klasse CE / Klasse T / Klasse 2)
- ggfls. Nachweis über ein Beschäftigungsverhältnis in der Land- oder Forstwirtschaft (Klasse T)
- ggfls. Karteikartenabschrift. Diese ist nur erforderlich, wenn der Führerschein nicht vom Kreis Lippe erteilt worden ist. Die Karteikartenabschrift muss bei der ausstellenden Behörde angefordert werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Achtung Bus- und Taxifahrer!
Inhaber einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (z.B. Taxi, Mietwagen, Kraftomnibusse) müssen spätestens zum Ablauf der Gültigkeit dieser Fahrerlaubnis zusätzlich zum Verlängerungsantrag auch den Umtausch des Führerscheins beim Kreis Lippe beantragen. Kraftomnibusfahrer erhalten in Zukunft keinen Fahrgastbeförderungsschein mehr; die Fahrerlaubnis für Busse wird im neuen Kartenführerschein eingetragen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fristen für LKW-Fahrer auch für Sie gelten, wenn der Busführerschein für einen längeren Zeitraum ausgestellt wurde. Falls Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht rechtzeitig verlängert wird, dürfen Sie auch keine Busse mehr fahren.
Wichtig für die Land- und Forstwirtschaft!
Bei der Umstellung der Klasse 3 können Sie sich prüfungsfrei die Klasse T erteilen lassen. Ein Nachweis über die Tätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft ist mit dem Antrag vorzulegen. Als Nachweis werden z. B. anerkannt:
- Kopie des Beitragsbescheides der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
- Bescheinigung der Landwirtschaftskammer
- Arbeitgeberbescheinigung
Wenn Sie die Klasse 2 umtauschen, erhalten Sie Klasse T automatisch.
Wichtige Daten – die Karteikartenabschrift
Falls der Führerschein, den Sie umtauschen möchten, nicht in Lippe ausgestellt wurde, sind dem Kreis Lippe Ihre Fahrerlaubnisdaten nicht bekannt. Sie sollten daher möglichst vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Behörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, an den Kreis Lippe senden lassen. Anderenfalls muss die Führerscheinstelle selbst die erforderlichen Daten anfordern. Dadurch verlängert sich jedoch die Bearbeitungszeit.
Umtauschfristen
Bei Papierführerscheinen (grau oder rosa) mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend:
- vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
- 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
- 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
- 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
- 1971 bis 1998: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Kartenführerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
- 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
- 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
- 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
- 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
- 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
- 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
- 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
- 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033
Kosten
- Die Gebühr für den Umtausch beträgt 30,40 Euro (inkl. 5,10 Euro Zuschlag für den Direktversand durch den Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Privatanschrift; sofern Sie Ihren neuen Führerschein beim Kreis Lippe abholen möchten, beträgt die Gebühr 25,30 Euro, allerdings ist dann eine Beantragung auch nur direkt beim Kreis Lippe möglich).
- Die Gebühr für die Verlängerung der Klasse C/CE (früher Klasse 2) beträgt 49 Euro.
- Die Gebühr bei Ersatz des bisherigen Kartenführerscheins (z. B. bei Namensänderung, Austragung der Sehhilfe etc.) beträgt 30,40 Euro (inkl. 5,10 Euro für den Direktversand durch den Kreis Lippe nach Fertigstellung an Ihre Privatanschrift; sofern Sie Ihren neuen Führerschein beim Kreis Lippe abholen möchten, beträgt die Gebühr 25,30 Euro, allerdings ist dann eine Beantragung auch nur direkt beim Kreis Lippe möglich).
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Sander, Bettina | 05264 644-303 | 05264 644-100 | ||
Gohr, Aysel | 05264 644-302 | |||
Eickmeier, Stefanie | 05264 644-306 | 05264 644-100 | ||
Wiens, Anastasia | 05264 644-305 |