Geburtsanzeige
Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig, sie müssen somit nicht mehr übersetzt werden. Für den Gebrauch im Ausland benötigen Sie zusätzlich zur internationalen Urkunde auch noch eine Beglaubigung (Apostille) der Bezirksregierung.
Kosten
- Erste Urkunde: 10 Euro
- Jede weitere, gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 5 Euro
- Geburtsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Formular
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Volkmann, Ute | 05264 644-301 | 05264 644-100 | ||
Teke-Sarikaya, Aylin | 05264 644-304 |