Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist.

Grundsicherung ist eine Sozialhilfeleistung, die im Alter und bei Erwerbsminderung gewährt werden kann. Voraussetzung für den individuellen Zuspruch einer Grundsicherung ist der Nachweis, dass eine Arbeitstätigkeit durch Alter, Krankheit oder Behinderung nicht möglich ist, sodass die betreffende Person voll erwerbsgehindert ist.
Der Umfang der Grundsicherung unterscheidet sich ja nach Bundesland. Der Anspruch auf Grundsicherung wird durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft. Die Regelsatzzahlung wird ergänzt durch weitere Beträge wie etwa Kosten für Wohnung und Heizung.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Sie erhalten die Antragsformulare zur Beantragung von Grundsicherungsleistungen nach einer Erstberatung. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit dem für Sie zuständigen Sachbearbeiter.

Formular

Antrag auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung



Ansprechpartner:

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