Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die lt. Gutachten der Deutschen Rentenversicherung:
  • befristet voll erwerbsgemindert sind,
  • die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben,
  • keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben,
  • eine vorgezogene Altersrente beziehen.

Ein Anspruch besteht nur, wenn das Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt decken zu können. Die anspruchsberechtigte Person muss ihren tatsächlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Formular

Antrag auf Sozialhilfe



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