Bildung und Teilhabe
Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder
- Sozialhilfe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
haben oder deren Familien
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
beziehen. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.
Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:
- Das Jobcenter im Kreis Lippe bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach dem SGB II)
- die örtlichen Grundsicherungsstellen/Sozialämter
- die örtlichen Asylbewerberleistungsstellen/Sozialämter
- Nachweise der entsprechenden Einrichtung (z. B. Träger der Mittagsverpflegung, Schule, Sportverein, Nachhilfe etc.)
Formular
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Gößling, Cora | 05264 644-357 | 05264 644-100 |