Bildung und Teilhabe

Das Bildungs- und Teilhabepaket wird nach unterschiedlichen Gesetzen gewährt und ermöglicht bedürftigen Kindern und Jugendlichen, besser am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.


Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, die ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bzw. eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken können und die deshalb einen Anspruch auf 

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder 
  • Sozialhilfe
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

haben oder deren Familien 

  • Kinderzuschlag oder
  • Wohngeld

beziehen. Die Altersobergrenze für Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit beträgt 18 Jahre.

Zuständig für die Antragsbearbeitung sind folgende Stellen:

  • Das Jobcenter im Kreis Lippe bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Leistungen nach dem SGB II)
  • die örtlichen Grundsicherungsstellen/Sozialämter
  • die örtlichen Asylbewerberleistungsstellen/Sozialämter
Erforderliche Unterlagen
  • Nachweise der entsprechenden Einrichtung (z. B. Träger der Mittagsverpflegung, Schule, Sportverein, Nachhilfe etc.)

Formular

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe



Ansprechpartner:

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Email vcard Name Telefon Fax
05264 644-357 05264 644-100