Osterfeuer
Osterfeuer werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert und müssen als Veranstaltung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Üblicherweise erfolgt die Genehmigung durch das Ordnungsamt.
Privatpersonen ist es nicht erlaubt, ein Osterfeuer abzubrennen. Jedes offene Feuer muss bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.
Privatpersonen ist es nicht erlaubt, ein Osterfeuer abzubrennen. Jedes offene Feuer muss bei der Ordnungsbehörde angemeldet werden und bedarf einer Genehmigung.
Rechtsgrundlage(n)
Landes- Immissionsschutzgesetz Nordrhein Westfalen (LImschG NRW)
Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImschG)
Kosten
25 Euro
Weiterführende Informationen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Ostern bei der Ordnungsbehörde eingegangen sein. Die Bearbeitungszeit beträgt circa 14 Tage.
Formular