Reisegewerbekarte

Sie betreiben ein sogenanntes Reisegewerbe, weil Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Ihre Dienstleistung anbieten? Die Reisegewerbekarte können Sie einfach online über das Wirtschaftsserviceportal NRW beantragen.

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, ist die Erteilung einer Reisegewerbekarte gem. Pragraf 55 Gewerbeordnung (GewO) erforderlich.

Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die:

  • Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder 
  • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellender oder nach Schaustellendenart ausübt.

Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.

Rechtsgrundlage(n)

  • Formeller Antrag
  • Personalausweis oder Pass
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis
  • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen.

Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z. B. Anbieten von Imbisswaren):

  • Sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.

Kosten

Die Gebühr beträgt bei normalem Aufwand 110 Euro.



Ansprechpartner:

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05264 644-358 05264 644-100