Reisegewerbekarte
Sie betreiben ein sogenanntes Reisegewerbe, weil Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung Ihre Dienstleistung anbieten? Die Reisegewerbekarte können Sie einfach online über das Wirtschaftsserviceportal NRW beantragen.
Ein Reisegewerbe betreibt derjenige/diejenige, der/die:
- Waren verkauft, Bestellungen vertreibt oder ankauft, Leistungen anbietet oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellender oder nach Schaustellendenart ausübt.
Die Reisegewerbekarte muss bei Aufnahme der entsprechenden Tätigkeit bereits erteilt worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Formeller Antrag
- Personalausweis oder Pass
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Führungszeugnis
- Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt. Sofern bereits eine Betriebsstätte in einem anderen Ort als dem Wohnort besteht, ist von dort eine weitere steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (in der Regel vom Steueramt) zu beantragen.
Bei Vertrieb von offenen Lebensmitteln (z. B. Anbieten von Imbisswaren):
- Sofern Speisen außerhalb des Verkaufswagens zubereitet werden, ist der Herstellungsraum nachzuweisen. Die Abnahme erfolgt ebenfalls durch die Lebensmittelaufsicht.
Kosten
Die Gebühr beträgt bei normalem Aufwand 110 Euro.
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Korte, Mario | 05264 644-358 | 05264 644-100 |