Untersuchungsberechtigungsschein

Wer eine Ausbildung beginnen oder einen Job antreten möchte und noch nicht 18 Jahre alt ist, der muss sich einer sogenannten Jugendarbeitsschutzuntersuchung beim Arzt unterziehen.

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung eines Jugendlichen dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erstuntersuchung) braucht die*der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein. Dieser Berechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Formular

Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins