Urkunden
- Geburtsurkunden ab 1912
- Eheurkunden (alter Begriff Heiratsurkunden) ab 1942
- Sterbeurkunden ab 1992
- Lebenspartnerschaftsurkunden ab 2001
- Beglaubigte Ablichtungen aus allen Personenstandsregistern der o. g. Jahrgänge
- Mehrsprachige bzw. internationale Urkunden der o. g. Jahrgänge
Hinweise
Ablichtungen bzw. beglaubigte Ablichtungen aus älteren Registern können über das Stadtarchiv angefordert werden.
Die Personenstandsregister wurden bis zum 31. Dezember 2008 in Papierform geführt und als Heirats-, Geburten- Lebenspartnerschafts- und Sterbebücher bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2009 werden die Register elektronisch geführt. Alteinträge in Papierform können in die elektronische Form übertragen werden. In der Zeit vom 1. Januar 1958 bis zum 31. Dezember 2008 wurden zusätzlich zu den Heiratsbüchern auch Familienbücher geführt.
Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Kalletal.
- Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
- Anzahl der Urkunden
- Verwendungszweck
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Kontaktdaten des Antragstellenden
- Verwandtschaftsverhältnis
- Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers (ggf.)
- Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. dem Urkundeninhabers (ggf.)
- Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (ggf.)
Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigten nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.
Fristen
Die Führung der Personenstandsregister beim Standesamt ist an Fristen gebunden. Nach Ablauf der Frist befinden sich die Personenstandsbücher im Stadtarchiv.
Für die einzelnen Register gelten folgende Fristen:
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Eheregister: 80 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
Eine Personenstandsurkunde ist laut Personenstandsgesetz unbegrenzt gültig. Sie belegt den Stand zum Zeitpunkt der Urkundenausstellung. Die akzeptierte Gültigkeitsdauer kann jedoch von anderen Behörden oder der anfordernden Stelle eingeschränkt werden.
Kosten
- Erste Urkunde: 10 Euro
- Jede weitere gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 5 Euro
- Bekanntgabe der Geburtszeit: 6 Euro
- Geburtsurkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei
- Sterbeurkunden für die Krankenkasse, die gesetzliche Rentenversicherung, das Versorgungsamt und die Bestattung sind gebührenfrei
Formular
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
---|---|---|---|---|
Volkmann, Ute | 05264 644-301 | 05264 644-100 | ||
Teke-Sarikaya, Aylin | 05264 644-304 |