Wahlen

Wahlhelfende

Bei Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Europawahlen wird selbstverständlich auch im Kalletal gewählt. Für diese Wahlen braucht es immer Wahlhelfende. Entsprechend zugelassen sind in Deutschland je nach Art der Wahl unterschiedliche Personenkreise:

  • Bei Kommunalwahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 16 Jahren 
  • Bei Bundes- und Landtagswahlen: Deutsche ab 18 Jahren 
  • Bei Europawahlen: Deutsche und EU-Angehörige ab 18 Jahren

Wahlhelfende werden durch das Wahlamt bestellt. Diese ehrenamtliche Tätigkeit darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden. Bevorzugt werden allerdings Wahlhelfende, die sich freiwillig zu dieser ehrenamtlichen Tätigkeit melden.

Briefwahl

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahlraum erscheinen? In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen.

Briefwahlanträge können schriftlich (Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung), per Mail oder elektronisch (siehe Formulare) gestellt werden.

Schriftliche Anträge oder solche per E-Mail müssen zwingend folgende Angaben beinhalten:

  • Vor- und Familienname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift, ggfls. eine abweichende Versandanschrift

Für die Entgegennahme von Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bei postalischer Rücksendung der Briefwahlunterlagen – vor allem auch bei einem Versand aus dem Ausland – wird gebeten, die Dauer des Postweges zu berücksichtigen.

Formulare

Wahlscheinantrag

Anmeldung/Bewerbung als wahlhelfende Person



Ansprechpartner:

Ansprechpartner
Email vcard Name Telefon Fax
05264 644-350 05264 644-100
05264 644-302
05264 644-306 05264 644-100
05264 644-303 05264 644-100
05264 644-305