Denkmal
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Im Grundsatz geht es darum, historisch wertvolle Gebäude zu schützen und zu erhalten. In Nordrhein-Westfalen geschieht das auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes. Was Denkmäler anbetrifft, existieren drei Kategorien. Das sind:
- Baudenkmäler
- Bodendenkmäler
- bewegliche Denkmäler
Wann ein Gebäude zum Baudenkmal wird, ist ebenfalls im NRW-Denkmalschutzgesetz zu lesen.
Im Kalletal ist die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde für Denkmäler zuständig.
Formulare
Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung/Erlaubnis
Veräußerungs-/Erwerbsanzeige nach § 6 DSchG NRW
Antrag auf die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 36 Denkmalschutzgesetz
Ansprechpartner:
vcard | Name | Telefon | Fax | |
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Gerjets, Martin | 05264 644-412 | 05264 644-100 |