Denkmal

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind in Deutschland Sache der Bundesländer. Im Grundsatz geht es darum, historisch wertvolle Gebäude zu schützen und zu erhalten. In Nordrhein-Westfalen geschieht das auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes. Was Denkmäler anbetrifft, existieren drei Kategorien. Das sind:
  • Baudenkmäler
  • Bodendenkmäler
  • bewegliche Denkmäler

Wann ein Gebäude zum Baudenkmal wird, ist ebenfalls im NRW-Denkmalschutzgesetz zu lesen.

Im Kalletal ist die Untere Denkmalbehörde der Gemeinde für Denkmäler zuständig.

Formulare

Antrag auf Auskunft aus der Denkmalliste

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung/Erlaubnis

Veräußerungs-/Erwerbsanzeige nach § 6 DSchG NRW

Antrag auf die Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 36 Denkmalschutzgesetz



Ansprechpartner:

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