Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis
Für alle Veränderungen an einem Baudenkmal oder in seiner näheren Umgebung wird gemäß Paragraf 9 Denkmalschutzgesetz NRW eine denkmalrechtliche Erlaubnis norwendig und es muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Das Erlaubnisverfahren ist gebührenfrei.
Antragsformular und in Absprache mit der Unteren Denkmalbehörde weitere Unterlagen wie zum Beispiel Kostenvoranschläge oder Bauzeichnungen.
Die Unterlagen müssen in zweifacher Ausfertigung eingereicht werden.