Bekanntmachung über die beabsichtigte Festsetzung der Überschwemmungsgebiete Kalle, Osterkalle und Westerkalle

Veröffentlicht am: 23.06.2017

Gemeinde Kalletal
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

Die Bezirksregierung Detmold hat für die Kalle zusammen mit dem Fließabschnitt der Osterkalle von der Niedernmühle in der Ortslage Kalldorf bis zum Drosselweg in der Ortslage Lüdenhausen und an der Westerkalle von der Mündung in die Kalle/Osterkalle (Domäne Hellinghausen) bis zum Bereich „Im Rothen Lith“ in der Ortslage Hohenhausen  Überschwemmungsgebiete ermittelt und plant diese durch eine Rechtsverordnung neu festzusetzen.

Die bisherigen Verordnungen vom 04. September 2007 (bisherige Festsetzung) und 16. Januar 2015 (vorläufig gesicherte Ausweisung) werden mit der geplanten Festsetzung aufgehoben.

In dem Festsetzungsverfahren ist gem. § 83 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) eine Beteiligung der Öffentlichkeit im Wege der öffentlichen Auslegung der relevanten Unterlagen vorgesehen.

Rechtsgrundlage für die Festsetzung ist § 76 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 LWG.

In den festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen nach § 78 WHG und § 84 LWG.

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung wird zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen der Überschwemmungsgebiete (Blattschnitte, Übersichtskarte und Erläuterungsbericht) in den Räumlichkeiten des Fachbereiches IV – Planen und Bauen  im Rathaus der Gemeindeverwaltung Kalletal, Rintelner Str. 3, 32689 Kalletal-Hohenhausen in der Zeit vom

23. Juni bis einschl. 22. August 2017

öffentlich ausgelegt und kann dort während der normalen Dienststunden eingesehen werden.

Es besteht in dieser Zeit auch die Möglichkeit, im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold www.brdt.nrw.de unter Eingabe des Suchbegriffes „Überschwemmungsgebiete“ in die Unterlagen Einblick zu nehmen.

Stellungnahmen gegen die beabsichtigte Festsetzung der Überschwemmungsgebiete Kalle, Osterkalle und Westerkalle können bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 05. September 2017 (24:00 Uhr Posteingangsstempel der Behörde) unter Nennung des Überschwemmungsgebietes bei der Gemeinde Kalletal, Der Bürgermeister, Rintelner Straße 3, 32689 Kalletal oder bei der Bezirksregierung Detmold – Dienstgebäude Minden, Dezernat 54.7, Büntestraße 1, 32427 Minden schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.

Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte Begründung aus ihr hervorgeht, zudem muss sie den Namen und die vollständige Anschrift der/des Stellungnehmenden enthalten und unterschrieben sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestinhalt sind nicht zulässig.

Stellungnahmen die per Email abgegeben werden, können gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 2 VwVfG NRW nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Versandart nach § 5 De-Mail-Gesetz entsprechen (sogenannte De-Mail).

Kalletal, den 31.05.2017

Der Bürgermeister
Mario Hecker

Die Unterlagen für die öffentliche Auslegung können im entsprechenden Zeitraum (23.06. - 22.08.2017) über folgenden Link auf der Internetseite der Bezirksregierung eingesehen werden:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/400_WirUeberUns/030_Die_Behoerde/040_Organisation/050_Abteilung_5/040_Dezernat_54/005_Aktuelles/index.php