Vor Baubeginn an erhöhte steuerliche Begünstigung denken

Veröffentlicht am: 16.08.2017
Kalletal, 16.08.2017. Immobilieneigentümer können innerhalb der Sanierungsgebiete „ISEK Ortsteile Kalletal“, im Wesentlichen die Ortskerne von Hohenhausen, Lüdenhausen und Langenholzhausen, von einer steuerlichen Begünstigung profitieren.

Nach den §§ 7h, 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Aufwendungen für Modernisierung und Instandhaltung an Gebäuden in den Sanierungsgebieten erhöht steuersparend abgesetzt werden. Darunter fallen beispielsweise Arbeitsleistungen – ausgeführt durch ein beauftragtes Fachunternehmen – sowie Materialkosten. Jedoch ist nicht alles absetzbar: Neubau, Grundstückserwerb oder Luxusmodernisierungen sind grundsätzlich nicht begünstigungsfähig.

Wie bei Baudenkmalen können innerhalb von zwölf Jahren die Modernisierungskosten vollständig beim Finanzamt geltend gemacht werden. Gemäß § 7h EStG können in den ersten acht Jahren neun Prozent der absetzbaren Kosten begünstigt werden, in den darauf folgenden vier Jahren sieben Prozent. Der § 10f richtet sich an Eigenheimbesitzer. Hier ist innerhalb von 10 Jahren die Abschreibung von 90 Prozent der Modernisierungskosten möglich. § 11a regelt hingegen die gleichmäßige Absetzung von Erhaltungsaufwand über zwei bis fünf Jahre. Über § 11a lassen sich insgesamt 100 Prozent der entstandenen Kosten absetzen. Maßgeblich für die erhöhte steuerliche Absetzbarkeit ist die Behebung von Missständen bzw. Mängeln nach § 177 Baugesetzbuch. Bei Bedarf wird die Hinzuziehung eines Steuerberaters empfohlen.

Eine wichtige Bedingung ist, dass die hierzu benötigte Modernisierungsvereinbarung zwischen Gemeinde und Eigentümer bereits vor Baubeginn geschlossen wird. Nach Beendigung des Bauvorhabens und Vorlage der Rechnungen erhält der Eigentümer eine Bescheinigung der Gemeinde zur Geltendmachung der Aufwendungen beim Finanzamt.

Liegt Ihre Immobilie im Sanierungsgebiet? Auf der Website der Gemeinde Kalletal können Sie die Pläne der Sanierungsgebiete einsehen. Dazu rufen Sie auf der Startseite unter der Rubrik „Städtebauförderung“ den Link „Zuschüsse für private Immobilieneigentümer“ auf.

Einen Antragsvordruck AcrobatReader    zum Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung zwecks steuerlicher Begünstigung können Sie hier herunterladen.

Bei Informationsbedarf stehen die Ansprechpartner der Gemeinde Kalletal und der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft gerne zur Verfügung.

Kontakt für Rückfragen:

Gemeinde Kalletal
Herr Martin Gerjets
Telefon: 05264/644-412
E-Mail: m.gerjets@kalletal.de
 

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft

Büro Bielefeld
Herr Sergej Leitenberger
Tel.: 0521/584864-27
Email: sergej.leitenberger@dsk-gmbh.de