29.11.2023 AKTUELLE IINFORMATION DES WASSERBESCHAFFUNGVERBANDES HOHENHAUSEN
Der Wasserbeschaffungsverband Hohenhausen informiert darüber, dass das Trinkwasser in seinem Versorgungsgebiet eine bakterielle Verunreinigung aufweist. Das Trinkwasser muss daher bis auf weiteres gechlort werden.
Die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes gelten nur Risikogruppen in medizinischen- und Betreuungseinrichtungen wie Seniorenheime, Schulen und Kitas:
Die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ umfasst:
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden – Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet – ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Häufige Fragestellungen:
• Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung von Kaffeemaschinen zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf mind. 82°C gewährleistet ist.
• Für die Herstellung von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist während der Dauer der Verwendungseinschränkung abgekochtes Wasser zu verwenden.
• Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen.
• Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers!
Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt für den Kreis Lippe wird dem Trinkwasser bis auf Weiteres Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
- Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
- Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist und nicht mehr zusätzlich gechlort wird.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Text für Pressemitteilung und Internetseite am 29.11.2023