Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2018/2019

Veröffentlicht am: 20.11.2017

Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2018/2019

Auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz - des Landes Nordrhein-Westfalen wird unter der Federführung des Jugendamtes des Kreises Lippe auch in der Gemeinde Kalletal wiederum ein einheitliches Anmeldeverfahren durchgeführt. Hier die wichtigsten Eckpunkte für Eltern, deren Kind eine Kalletaler Kindertageseinrichtung ab Sommer 2018 (Kindergartenjahr 2018/2019) besuchen soll:

  1. Jede Kindertageseinrichtung zeigt ihr eigenes Profil. Nehmen Sie sich bei der Wahl  Zeit für eine ausführliche Information. Hierzu sollten Sie vorab telefonisch einen Gesprächstermin vereinbaren.
  2. Die Eltern haben die Wahl, sich beim Umfang der wöchentlichen Betreuung zwischen 25, 35 und 45 Stunden zu entscheiden. Über die derzeitigen Öffnungszeiten, die je nach tatsächlicher Bedarfslage im Rahmen der Möglichkeiten durchaus unterschiedlich sein können, geben die Einrichtungen Auskunft.
  3. Informationen zu den Elternbeiträgen halten die Tageseinrichtungen für Kinder bereit. Außerdem stellt der Kreis Lippe im Internet einen Beitragsrechner zur Verfügung, (http://www.lippe.de/new/formulare/kibiz/beitrag.php).
  4. Die Anmeldung ist wie in den vergangenen Jahren direkt in einer Einrichtung Ihrer Wahl vorzunehmen. Damit die benötigten Plätze auch vom Jugendamt bereitgestellt werden können, sind die Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2018/2019 in der Zeit von Montag, 27. November 2017 bis spätestens Freitag, 05.01.2018, bei der Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl einzureichen. Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten die Erziehungsberechtigten in den Tageseinrichtungen für Kinder.
  5. Grundsätzlich gibt es in allen Kalletaler Einrichtungen die Möglichkeit der Betreuung für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt in die Schule und für Kinder unter 3 Jahren. Gemäß § 24 Abs. 2 des Kinderförderungsgesetzes (KiföG) hat ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung ab dem 01. August 2013 in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege.

Folgende Kindertageseinrichtungen stehen in der Gemeinde Kalletal für die Betreuung der Kinder zur Verfügung:

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