Der Zensus startet in 2022

Veröffentlicht am: 23.11.2021

Bei der Kreisverwaltung Lippe laufen die Vorbereitungen für den Zensus 2022 auf Hochtouren. Der Zensus, das ist eine registergestützte Volkszählung, bei der die Meldedaten aus den Registern der öffentlichen Verwaltung genutzt und bereinigt werden, indem eine Stichprobe von Haushalten befragt wird. Eigentlich sollte der Zensus schon in 2021 starten, wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie auf den 15. Mai 2022 verschoben.

Um die Organisation und Koordination des Zensus im Kreis Lippe kümmert sich die Erhebungsstelle des Kreises Lippe, die von Anja Krause geleitet wird. Aktuell werden noch Interviewer, sogenannte Erhebungsbeauftragte, gesucht, die die Befragung der Haushalte 2022 übernehmen.

Die Interviewer müssen volljährig sein und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen. Außerdem müssen sie mobil sein, zum Beispiel Treppen steigen können, um die Haushalte für das Interview zu erreichen. Es kann von Vorteil sein, einen Führerschein und ein Auto zu haben, das ist aber keine Voraussetzung. Die Interviewer arbeiten auf ehrenamtlicher Basis und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Interessierte melden sich bei der Erhebungsstelle Kreis Lippe unter zensus2022@kreis-lippe.de.

Der Zensus 2022 in Lippe: So wird er durchgeführt

Die Erhebungsstelle des Kreises Lippe erhält die Anschriften der zu befragenden Bürger und die Anschriften im Rahmen der Wohn- und Gebäudezählung vom Statistischen Landesamt NRW. Es werden etwa 34.000 Bürger und rund 6.000 Wohn- und Gebäudeanschriften befragt. Auf dieser Grundlage teilt die Erhebungsstelle des Kreises Lippe das Kreisgebiet in verschiedene Erhebungsbezirke ein, in denen dann die Interviewer die Bevölkerung befragen. Dafür benötigt der Kreis Lippe etwa 350 Interviewer.

Nach dem Zensusgesetz besteht für die zu befragenden Bürger eine Auskunftsverpflichtung. Bei der Befragung geht es um die Wohnraumsituation, den Bildungsstand, die berufliche Situation und den Weg zur Arbeit. Parallel zur Bevölkerungsbefragung gibt es eine Befragung der Haus- und Wohnungseigentümer. Sie müssen Angaben zu Wohnungsgrößen, Heizungsart und Anzahl der Bewohner machen.

Wichtiger Hinweis: Die Interviewer werden keine Vermögensverhältnisse und keine Bankdaten/Kontoverbindungen abfragen! Die Interviewer erhalten zudem einen Ausweis, mit dem sie sich bei den Haushalten ausweisen können, und sie kündigen sich vorher mit einer Terminkarte an.

Die Fragebögen können von den Bürgern auch online beantwortet werden. Für die erfassten Daten besteht ein sehr hoher Datenschutz nach dem Statistikgesetz des Bundes und des Landes NRW. Die erfassten Daten dürfen nicht den Meldeämtern, Sozialbehörden und Finanzämtern mitgeteilt werden. Dies nennt man Rückspielverbot.

Hintergrund: Der Zensus als regelmäßige Volkszählung

Aufgrund einer EU-Verordnung ist Deutschland verpflichtet alle 10 Jahre eine Volkszählung durchzuführen. So fand der letzte Zensus 2011 statt.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich für eine registergeschützte Volkszählung entschieden, um nicht wie im Jahr 1987 die gesamte Bevölkerung zu befragen, was seinerzeit auf reichlich Widerspruch traf, und um Kosten einzusparen.

Die ermittelten Daten dienen der Politik des Bundes, der Länder und Kommunen, um Investitionen, Fördergelder und Maßnahmen der Infrastruktur zielgerichtet einsetzen zu können. Auch die Fördergelder der EU werden unter anderem nach diesen Angaben verteilt.

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