Gelbe Tonne für Gewerbebetriebe

Veröffentlicht am: 16.12.2020

Die gelbe Tonne ist ausschließlich für die Erfassung von den sogenannten Verkaufsverpackungen vorgesehen. Dabei ist es unerheblich, ob die Verkaufsverpackungen in der gelben Tonne oder dem gelben Sack gesammelt werden.

Bei Verpackungen, die beim privaten Bürger anfallen, handelt es sich immer um Verkaufsverpackungen, die mit der gelben Tonne erfasst und gesammelt werden. Bei den Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben ist dies allerdings nicht immer der Fall. Laut  gesetzlicher Regelung gibt es die sogenannten „gleichgestellten Anfallstellen“. Konkret handelt es sich hierbei vor allem um folgende Betriebe:

·      Gaststätten
·      Hotels
·      Raststätten
·      Kantinen
·      Verwaltungen
·      Kasernen
·      Krankenhäuser
·      Bildungseinrichtungen
·      karitative Einrichtungen
·      Niederlassungen von Freiberuflern
·      Anfallstellen des Kultur- und Freizeitbereichs
·      landwirtschaftliche und Handwerksbetriebe, deren Verpackungs-abfälle mittels haushaltsüblichen Sammelgefäßen, jedoch
       maximal mit einem 1,1 m³ 100-Liter-Umleerbehälter je Sammelgruppe, im haushaltsüblichen Abfuhrrhythmus entsorgt werden           können.

Oft ist allerdings eine genaue Betrachtung des Einzelfalls erforderlich, insbesondere bei Betrieben, die gleichzeitig einen Handel betreiben. Betriebe, die noch keine gelbe Tonne erhalten haben, obwohl in der Nachbarschaft bereits die Tonnen verteilt wurden, melden sich am besten per Mail direkt bei der Fa. Remondis (gelbetonne-lippe@remondis.de). Dabei ist es wichtig folgende Daten anzugeben: Kontaktdaten, Betriebsstätte, Art und Größe des Betriebes.  

Bei gemischt genutzten Grundstück gilt genauso wie bei den privaten Haushalten, die grundstücksbezogene Ausstattung mit gelben Tonnen.