Gemeinde führt Hecken- und Gehölzschnitte durch
Gemeinde führt Hecken- und Gehölzschnitte durch
Hecken- und Gehölzschnitte auf Friedhöfen und Grünanlagen, an Schulen und Kindergärten dürfen gemäß gesetzlicher Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landschaftsgesetz Nordrhein-Westfalen grundsätzlich nur in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden. In einer großen Flächengemeinde wie Kalletal stellt die vergleichsweise kurze Schnittperiode von nur fünf Monaten im Jahr die Mitarbeiter des Baubetriebshofes vor entsprechende Herausforderungen. So kann es sein, dass fristwahrend zunächst nur die Schnittmaßnahmen durchgeführt werden, ehe der Grünschnitt dann überall im Gemeindegebiet abtransportiert und fachgerecht entsorgt wird.
Die Gemeinde bittet deshalb alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, wenn hier und dort einmal Grünschnitt nicht sofort abtransportiert wird und einige Tage liegen bleibt. Eine solche Vorgehensweise ist besonders dann erforderlich, wenn in einem harten Winter die Mitarbeiter des Bauhofes im Winterdienst sind. Dank des bisher milden Winters geht die Gemeinde allerdings davon aus, dass alle Hecken- und Gehölzschnitte zügig abtransportiert werden.