Hinweis des Wasserbeschaffungsverbandes Hohenhausen

Veröffentlicht am: 17.10.2019

Wegen des Störfalles am am 16.10.2019 und der damit verbundenen Unterbrechung der leitungsgebundenen Versorgung Hohenhausens mit Trinkwasser chloren wir das Wasser derzeit vorbeugend.

Es besteht ein Abkochgebot für das Wasser.

Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:

  • Trinken Sie das Leitungswasser nur abgekocht.
  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toiletttenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
  • Auf Anordnung des Gesundheitsamtes des Kreises Lippe wird das Trinkwasser solange gechlort, bis die Keimfreiheit des Wassers nachgewiesen wurde.
  • Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
  • Gesundheitliche Bedenken durch das Chloren bestehen nicht.

Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.

Aktuelle Informationen erhalten Sie u.a. bei Radio Lippe, WDR Bielefeld, LZ-Online sowie in der Lippsichen Landeszeitung und im Vlothoer Anzeiger.

Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.