Sportförderung beschlossen

Veröffentlicht am: 30.04.2013

Sportförderung beschlossen

Ausschuss bewilligt 5.600 Euro Zuschüsse

Der Reit- und Fahrverein Kalletal und der BUDO SV dürfen sich über Zuschüsse aus dem Sportförderfond der Gemeinde Kalletal freuen. Der Reit- und Fahrverein beantragte einen Zuschuss für die Anschaffung eines neuen Voltigierpferdes. Leider hatte der Antrag aus dem Jahre 2012 vor der Sitzung des Fachausschusses der Gemeinde Kalletal an Dringlichkeit gewonnen, da das bisherige Pferd Leonardo plötzlich und unerwartet verstorben war.

Der Verein informierte die Ausschussmitglieder in der Sitzung über weitere geplante Aktivitäten, die die Finanzierung eines neuen Pferdes sichern sollen. Die Gemeinde Kalletal beteiligt sich mit 3.000 Euro an den entstehenden Kosten. Aufgrund der sehr hohen Kosten für ein bereits ausgebildetes Pferd will der Verein die Ausbildung selbst vornehmen.

„Der Reit – und Fahrverein Kalletal leistet seit vielen Jahren eine kontinuierlich hervorragende sportliche Arbeit. Die Kinder- und Jugendlichen sind mit Engagement bei der Sache. Ich finde es richtig und gut, dass die Gemeinde Kalletal hier unterstützt, wo wichtige Arbeit geleistet wird“, betont Bürgermeister Andreas Karger.

Der Ausschuss genehmigte außerdem einen Antrag auf Zuschuss des BUDO SV für die Anschaffung neuer Judomatten und eines neuen Mattenwagens. Der Antrag des BUDO SV wird mit 75 Prozent durch gemeindliche Mittel gefördert. „Ich darf jedes Jahr Sportlerinnen und Sportler des BUDO SV ehren, da sie hervorragende Leistungen erbringen. Da ist es selbstverständlich, dass die Gemeinde dem Antrag des BUDO SV positiv gegenüber steht“, freut sich Karger über den Beschluss des Ausschusses.

Sportvereine haben in der Gemeinde Kalletal jedes Jahr die Möglichkeit, Anträge an die Gemeinde zu stellen. Das Verfahren dazu wurde seit 2012 neu geregelt. So sind alle Anträge über den Gemeindesportverband bis zum 1. September eines jeden Jahres an die Gemeinde Kalletal zu stellen. Anschließend entscheidet der Ausschuss für Bildung, Jugend Kultur und Freizeit über die Anträge. Jeder Verein kann maximal einen Antrag pro Jahr stellen und höchstens 3.000 Euro Förderung erhalten.