Verbrennen pflanzlicher Abfälle ohne Genehmigung verboten

Veröffentlicht am: 31.10.2012

Verbrennen pflanzlicher Abfälle ohne Genehmigung verboten

Bei Verstoß droht Bußgeld

Die Gemeinde Kalletal weist daraufhin, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätz-lich verboten ist. Nur wenn festgeschriebene Bedingungen, wie zum Beispiel Abstandsflächen zu Häusern, gegeben sind, können beim Ordnungsamt der Gemeinde Kalletal Aus-nahmegenehmigungen beantragt werden.

Das Abbrennen von nicht genehmigten Feuern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet wird.

Informationen über die Ausnahmegenehmigung zur Verbrennung pflanzlicher Abfälle und entsprechende Voraussetzungen erhalten Sie beim Fachbereich Ordnung und Soziales, Frau Ute Volkmann unter der Rufnummer 0 52 64 / 644 - 301